Die Rechnung ohne den Gast gemacht
Ohne Rauch geht‘s auch, sagt mir mein Arzt. Sicher, erwidere ich kleinlaut. Nur sehr viel langsamer, denke ich.
Bereits auf der Schachtel stachelt mich ja das Bundesgesundheitsgewissen zu einem erweiterten Bewusstsein an, das mir die Luft nimmt.
Ich betrete also schockgelähmt mein Lieblingscafé , lasse mich nieder und bestelle, während ich mir die Selbstgedrehte anzünde und durchatme.
Unterwürfig lässt sich der Ober abermals herbei und erklärt, dass das Rauchen hier nicht gestattet sei.
So, sage ich und verlasse die gastfreie Stätte. Denn, wer mich und meinen Rauch nicht will, bekommt auch nicht meinen Durst und mein Geld.
Der Ruf nach einem Gesetz beinhaltet nicht zuletzt den Wunsch, sich schadlos zu halten, indem zwar gern das Geld des Rauchers aber nicht dieser selbst akzeptiert ist.
Auf diesem Weg will sich der Wirt hinter dem Gesetzgeber verstecken, weil er sein Geschäft machen will auf Kosten der sich gefälligst einzuschränken habenden Gäste.
Dann aber sollte der Wirt auch selbst die Courage aufbringen und ein rauchfreies Lokal eröffnen. Auf eigene Kappe. Dazu hat er nämlich sehr wohl jetzt schon das Recht.